22. EREIGNISSE AUßERHALB UNSERER KONTROLLE

Geändert am: 02/09/2019

Wir übernehmen keine Haftung oder Verantwortung für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Vertrag, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt).

Ein Ereignis höherer Gewalt schließt alle Handlungen, Ereignisse, nicht stattfindenden Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle ein, die sich unserer Kontrolle entziehen, und umfasst insbesondere (ist aber nicht beschränkt auf) folgende Fälle:

 

  1. Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen
  2. Bürgerunruhen, Aufstände, Invasionen, Terroranschläge oder Androhung eines Terroranschlags, Kriege (ob erklärt oder nicht) oder die Bedrohung durch oder die Vorbereitung auf einen Krieg
  3. Feuer, Explosionen, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsche und Bodensenkungen, Lawinen, Epidemien oder andere Naturkatastrophen
  4. die Unmöglichkeit der Nutzung von Eisenbahnen, Schiffen, Flugzeugen, Kraftfahrzeugen oder anderen öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln oder -wegen
  5. Unmöglichkeit der Nutzung öffentlicher oder privater Telekommunikationsnetze 
  6. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, Vorschriften, Beschränkungen oder Auflagen einer Regierung
  7. Alle Versand-, Post- oder anderen relevanten Transportstreiks, Ausfälle oder Unfälle.
    Für den Zeitraum, über den ein Ereignis außerhalb unserer Kontrolle andauert, gilt unsere Vertragserfüllung als ausgesetzt und unsere Erfüllungsfrist verlängert sich um die Dauer dieses Zeitraums. Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, das Ereignis außerhalb unseres Einflussbereichs zum Abschluss zu bringen oder eine Lösung zu finden, mit der unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag trotz des Ereignisses außerhalb unseres Einflussbereichs erfüllt werden  können.