Veröffentlicht auf: 23/01/2026
Neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr: Das müssen Autofahrer wissen
Seit dem 22. August 2024 gilt für Autofahrer in Deutschland ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum – wer diesen Wert überschreitet, riskiert 500 Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Diese Regelung ersetzt den bisherigen Nachweisgrenzwert von 1,0 ng/ml und schafft erstmals eine wissenschaftlich fundierte Grenze zwischen Cannabiskonsum und tatsächlicher Fahruntüchtigkeit.
Neuer THC-Grenzwert seit August 2024: Die wichtigsten Fakten
Am 22. August 2024 trat die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft, die den neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum festlegt. Bundestag und Bundesrat haben diese Regelung im Zuge der Cannabis-Legalisierung vom April 2024 beschlossen, um eine verhältnismäßige Handhabe für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr zu schaffen.
Der bisherige Nachweisgrenzwert von 1,0 ng/ml wurde durch diese Gesetzesänderung abgelöst. Eine interdisziplinäre Expertengruppe der Bundesregierung hatte empfohlen, diesen konservativen Wert als neue Grenze festzulegen. Die Wissenschaftler stellten fest, dass bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum eine Fahrbeeinträchtigung vergleichbar mit der 0,5 Promille Grenze bei Alkohol eintritt.
Das Ziel dieser Vorschriften ist klar definiert: Gelegenheitskonsumenten sollen nicht mehr für längst abgebaute THC-Reste bestraft werden, während die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. Der ADAC betont jedoch, dass dieser Grenzwert als Maximum zu verstehen ist – nicht als Freibrief für Cannabis am Steuer. Jeder Konsumierende muss eigenverantwortlich prüfen, ob die Fahrtüchtigkeit gegeben ist.
Was bedeutet 3,5 ng/ml THC im Blutserum konkret?
Der Wert 3,5 ng/ml beschreibt die Konzentration von 3,5 Nanogramm des psychoaktiven Wirkstoffs THC pro Milliliter Blutserum. Ein Nanogramm entspricht einem Milliardstel Gramm – eine extrem geringe Menge, die dennoch auf eine kürzlich erfolgte Einnahme und potenzielle Wirkung hinweist.
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen akuter Beeinträchtigung und bloßer Nachweisbarkeit. Der alte Grenzwert von 1,0 ng/ml erfasste oft Personen, deren Cannabis-Konsum Tage zurücklag und die keinerlei Beeinträchtigung mehr aufwiesen. Die neue Regelung konzentriert sich auf den aktiven THC-Gehalt im Blut, der tatsächlich die Fahrtüchtigkeit beeinflusst.
Im EU-Vergleich positioniert sich Deutschland mit diesem Stand im Mittelfeld. Einige Länder setzen auf Null-Toleranz, andere haben höhere Grenzwerte etabliert. Die Messung erfolgt ausschließlich durch eine Blutprobe im Labor – Speicheltests dienen lediglich als Vorscreening bei Verkehrskontrollen und haben keine rechtliche Beweiskraft.


Gelegenheitskonsumenten vs. Dauerkonsumenten: Entscheidende Unterschiede
Für Gelegenheitskonsumenten, die einmal am Wochenende Cannabis konsumieren, bietet der neue Grenzwert mehr Rechtssicherheit. Bei einmaligem Konsum sinkt der THC-Spiegel im Blutserum relativ zügig unter die kritische Marke von 3,5 ng/ml – je nach Stoffwechsel und Dosis innerhalb von 4 bis 12 Stunden.
Regelmäßige Konsumenten stehen vor einer anderen Problemstellung. Bei mehrmaligem wöchentlichem Cannabis-Konsum reichert sich THC im Fettgewebe an. Der Wirkstoff wird kontinuierlich ins Blut freigesetzt, wodurch selbst nach Tagen ohne Konsum messbare Werte über dem Grenzwert liegen können. Diese Fahrer bleiben trotz des neuen Grenzwerts gefährdet, ihren Führerschein zu verlieren.
Der zentrale Unterschied liegt zwischen psychoaktiver Wirkung und messbaren Werten: Ein Dauerkonsument kann sich nüchtern fühlen und dennoch 5 ng/ml im Blutserum aufweisen. Die subjektive Einschätzung der Fahrtüchtigkeit stimmt bei habituellen Nutzern oft nicht mit den Laborwerten überein – ein Risiko, das viele unterschätzen.
THC Abbau Rechner: Wartezeiten vor der Fahrt berechnen
Die Abbauzeit von THC variiert erheblich je nach Konsummuster. Folgende Orientierungswerte gelten als Richtwerte:
| Konsummuster | Wartezeit bis unter 3,5 ng/ml |
|---|---|
| Einmaliger Konsum (0,2g) | 6–12 Stunden |
| Gelegentlich (1–2x/Woche) | 12–24 Stunden |
| Regelmäßig (3–5x/Woche) | 24–48 Stunden |
| Täglich | 48–72+ Stunden |
Mehrere Faktoren beeinflussen den Abbau: Körpergewicht und Fettanteil spielen eine Rolle, da THC fettlöslich ist. Der individuelle Stoffwechsel, der THC-Gehalt des konsumierten Cannabis und die Konsummethode wirken sich ebenfalls aus.
Ein pauschaler Führerschein THC Abbau Rechner ist aus wissenschaftlicher Sicht problematisch. Zu viele Variablen beeinflussen den tatsächlichen Blutwert. Online-Tools können eine grobe Orientierung bieten, ersetzen aber keine labormedizinische Untersuchung.
Praktische Faustregeln für verschiedene Szenarien:
- Nach einem Joint mit 0,2g Cannabis: Mindestens 12 Stunden warten
- Nach intensivem Konsum am Abend: Nicht am nächsten Morgen Auto fahren
- Bei Unsicherheit: Alternative Mobilität nutzen oder professionelle Beratung suchen
CBD und Autofahren: Versteckte THC-Risiken
Legale CBD-Produkte dürfen in der EU bis zu 0,3% THC enthalten. Diese Spurenmenge klingt vernachlässigbar, kann bei intensiver Nutzung jedoch problematisch werden. Nach der Einnahme hochdosierter CBD-Öle oder dem Konsum von CBD-Blüten wurden THC-Werte zwischen 1 und 5 ng/ml im Blutserum gemessen.
Das Risiko steigt bei Vollspektrum-CBD-Produkten, die das gesamte Cannabinoid-Profil der Pflanze enthalten. Justbob und andere seriöse Anbieter deklarieren den THC-Gehalt transparent, dennoch sollten Autofahrer die Wechselwirkung beachten: Wer morgens CBD-Öl einnimmt und kurz vor der Fahrt einen THC-haltigen Joint konsumiert hat, addiert die Werte.
Empfehlungen für CBD-Nutzer im Straßenverkehr:
- Nach CBD-Konsum 4–8 Stunden vor dem Autofahren warten
- THC-freie Isolat-Produkte bevorzugen
- Keine Kombination mit Cannabis-Konsum
- Bei regelmäßiger CBD-Nutzung: Sicherheitsabstand einplanen
Die Unterscheidung zwischen Vollspektrum- und Isolat-CBD ist entscheidend: Isolate enthalten ausschließlich CBD ohne THC-Spuren und stellen kein Risiko für den Führerschein dar.
Strafen und Bußgelder bei Überschreitung des Grenzwerts
Die Folgen bei Überschreitung des Grenzwerts von 3,5 ng/ml sind eindeutig im Konsumcannabisgesetz und der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes geregelt:
Erstverstoß (nur Cannabis):
- 500 Euro Bußgeld
- 1 Monat Fahrverbot
- 2 Punkte in Flensburg
Mischkonsum mit Alkohol:
- 1.000 Euro Bußgeld
- 1 Monat Fahrverbot
- 2 Punkte in Flensburg
Bei wiederholten Verstößen droht die Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung). Die Kosten für ein solches Gutachten liegen zwischen 400 und 750 Euro – hinzu kommen oft monatelange Abstinenzprogramme.
Ein aktuelles Gerichtsurteil verdeutlicht die Konsequenzen: Bei einem Fahrer mit 7,6 ng/ml THC wurde der Führerscheinentzug bestätigt. Das Gericht betonte die Gefährdung der Verkehrssicherheit und den Verdacht auf habituellen Cannabiskonsum. Die Fahrerlaubnis wurde entzogen, eine MPU angeordnet.
Sonderregelungen für Fahranfänger und unter 21-Jährige
Für Fahrer in der Führerschein Probezeit und für Personen unter 21 Jahren gilt Null-Toleranz. Jeder messbare THC-Wert – auch unter 3,5 ng/ml – führt zu Sanktionen. Diese Regelungen gelten zusätzlich zum allgemeinen Alkoholverbot für Fahranfänger.
Die Strafen bei Verstößen:
- 250 Euro Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
- Verpflichtendes Aufbauseminar
Anders als bei erfahrenen Autofahrern gibt es für Fahranfänger keinen Grenzwert – die bloße Nachweisbarkeit von THC im Blut reicht für eine Ordnungswidrigkeit. Diese strengen Vorschriften sollen junge Fahrer vor den kombinierten Risiken von Unerfahrenheit und Substanzeinfluss schützen.
Die Vollendung des 21. Lebensjahres beendet diese Sonderregelung. Ab diesem Stichtag gelten die regulären Regeln mit dem 3,5 ng/ml Grenzwert – sofern die Probezeit ebenfalls abgeschlossen ist.
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Medizinisches Cannabis und Straßenverkehr
Für Cannabis-Patienten mit ärztlicher Verschreibung sieht § 24a StVG eine Ausnahmeregelung vor. Der Grenzwert von 3,5 ng/ml gilt für diese Personen nicht automatisch als Ordnungswidrigkeit.
Voraussetzungen für die Ausnahme:
- Gültige ärztliche Verordnung
- Stabile Langzeiteinstellung auf die Medikation
- Keine akute Fahruntüchtigkeit
- Selbsteinschätzung der Fahrtauglichkeit
Die Problematik liegt in der Beweisführung: Patienten müssen im Falle einer Kontrolle nachweisen, dass keine Beeinträchtigung vorliegt. Der Zustand der Fahrtüchtigkeit muss trotz hoher THC-Werte gegeben sein. Medizinische Cannabiskonsumenten sollten Verschreibungsunterlagen im PKW mitführen und bei Unsicherheit das Führen eines Fahrzeugs unterlassen.
Im Zweifelsfall gilt auch hier: Steuer abgeben, nicht fahren. Die Wirkung von Cannabis variiert individuell, und selbst gewohnte Patienten können situativ beeinträchtigt sein.
Praktische Tipps für Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr
Ein Konsumtagebuch hilft bei der Nachvollziehbarkeit: Wer dokumentiert, wann und wie viel Cannabis konsumiert wurde, kann Wartezeiten besser einschätzen. Diese Aufzeichnungen können im Streitfall auch rechtlich relevant sein.
Alternative Verkehrsmittel nach dem Cannabis-Konsum sollten selbstverständlich sein. Öffentliche Verkehrsmittel, Taxi oder Fahrdienste bieten sichere Mobilität ohne Risiko für den Führerschein.
Bei einer Verkehrskontrolle gelten folgende Regeln:
- Ruhe bewahren, kooperativ bleiben
- Speicheltest kann verweigert werden (führt aber oft zur Blutentnahme)
- Bei positivem Ergebnis: Rechtsbeistand kontaktieren
- Keine Aussagen zum Konsumverhalten ohne Anwalt
Selbsttests aus der Apotheke können als Orientierungshilfe dienen, haben jedoch Grenzen: Sie messen meist nur Ja/Nein, keine exakten ng/ml-Werte. Ein negativer Selbsttest garantiert nicht, unter dem Grenzwert zu liegen.
Die ehrliche Einschätzung der Fahrtüchtigkeit bleibt entscheidend. Die Frage „Bin ich wirklich fit zum Fahren?” muss jeder Fahrer selbst beantworten – mit einem klaren Nein bei jeder Unsicherheit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich 24 Stunden nach dem Kiffen wieder fahren? Bei einmaligem, geringem Konsum sind 24 Stunden für die meisten Personen ausreichend. Regelmäßige Konsumenten können jedoch auch nach dieser Zeit noch über 3,5 ng/ml liegen. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich – die individuelle Stoffwechselrate und das Konsummuster sind entscheidend.
Schlägt CBD-Öl im Drogentest an? Ja, bei Vollspektrum-CBD-Produkten ist das möglich. Die enthaltenen THC-Spuren können Schnelltests auslösen und messbare Blutwerte erzeugen. THC-freie Isolate sind die sichere Alternative für Autofahrer.
Was passiert bei einer Verkehrskontrolle ohne Verdacht? Die Polizei darf ohne konkreten Verdacht keine Blutentnahme anordnen. Auffällige Symptome, Geruch oder ein positiver Speicheltest begründen jedoch einen Verdacht. Routinekontrollen beinhalten normalerweise keine anlasslosen Drogentests.
Kann ich den Grenzwert durch viel Trinken senken? Nein. THC wird nicht über den Urin beschleunigt ausgeschieden. Der Abbau erfolgt primär über die Leber und das Fettgewebe. Wasser trinken beeinflusst den THC-Spiegel im Blut nicht messbar.
Wie lange ist Cannabis im Blut nachweisbar? Die Nachweisbarkeit und der 3,5 ng/ml Grenzwert sind verschiedene Fragen. THC kann bei Gelegenheitskonsumenten 1–3 Tage nachgewiesen werden, bei Dauerkonsumenten mehrere Wochen. Der für die Fahrerlaubnis relevante Wert über 3,5 ng/ml besteht jedoch deutlich kürzer.
Was kostet ein MPU wegen Cannabis? Die Kosten liegen zwischen 400 und 750 Euro für das Gutachten selbst. Hinzu kommen Vorbereitungskurse (200–500 Euro), Abstinenzprogramme mit regelmäßigen Tests (50–100 Euro pro Test über 6–12 Monate) und potenzielle Nachschulungen. Gesamtkosten: oft über 2.000 Euro.
Quelle: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 21. August 2024; Empfehlungen der Expertengruppe der Bundesregierung; ADAC-Stellungnahmen zur Cannabis-Teillegalisierung.







