21. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN

Geändert am: 02/09/2019

Der Vertrag zwischen Ihnen und uns ist für Sie und uns sowie für unsere jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger bindend. Sie dürfen den Vertrag oder Ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag (mit Ausnahme unserer Garantie) nicht ohne unsere ausdrückliche, vorherige schriftliche Zustimmung übertragen, abtreten, in Rechnung stellen oder anderweitig darüber verfügen.

Sie können jedoch unsere Garantie in Bezug auf Artikel, die nach Absatz 15 fehlerhaft sind, auf eine Person übertragen, die den Artikel erworben hat. Wir können von der Person, auf die die Garantie übertragen wurde, den angemessenen Nachweis verlangen, dass sie jetzt Eigentümer des betreffenden Artikels ist, beispielsweise durch Vorlage eines Kaufbelegs oder eines Briefs oder einer Reihe von Briefen vom ursprünglichen Käufer und (gegebenenfalls) den nachfolgenden Käufern, worin die Garantie zugunsten des neuen Eigentümers übertragen wurde.

 

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit während der Laufzeit des Vertrags, einen Vertrag oder unsere Rechte oder Pflichten, die sich aus daraus ergeben, übertragen, abtreten, belasten, untervergeben oder auf andere Weise darüber verfügen zu können. Um Zweifel auszuschließen, werden, egal ob ausdrücklich oder stillschweigend, Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher oder Ihre Rechte aus dem Vertrag durch eine solche Übertragung, Abtretung, Belastung oder sonstige Verfügung nicht beeinträchtigt oder eine von uns gewährte Garantie oder Gewährleistung aufgehoben, gemindert oder anderweitig eingeschränkt.